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Samstag, 1. August 2015

Wir beraten Gläubiger bei der Überprüfung und Konzeption von Eigenverwaltungen oder Insolvenzplänen von Kunden (Debt-to-Equity Swaps) und vertreten Gläubigerinteressen auch bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen in der Insolvenz des Kunden.


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