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Samstag, 29. August 2015

Mit der Übertragung aktienrechtlicher Prinzipien in das Beschlussmängelrecht des Schuldverschreibungsgesetzes wurden den überstimmten Gläubigern auch die damit verbundenen Möglichkeiten zum Missbrauch eröffnet. Das mit dem bisherigen Anfechtungsrecht verbundene Missbrauchspotential ist im Anleiherecht bei eilbedürftigen Sanierungsbeschlüssen der Gläubiger im Vorfeld einer drohenden Insolvenz des Schuldners aber regelmäßig ungleich größer als bei aktienrechtlichen Kapitalmaßnahmen, Unternehmensverträgen und dergleichen // Zutreffende Analyse ?!?!

wenn ihr euch mal den illustren Kreis der Mitglieder des

Arbeitskreis Reform des Schuldverschreibungsrechts


anguckt.....

Der am ILF, Goethe-Universität Frankfurt, gebildete Arbeitskreis besteht aus folgenden Personen: Prof. Dr. Dres. h.c. Theodor Baums (Vorsitzender); Dr. Dirk H. Bliesener LL.M. und Prof. Dr. Roger Kiem LL.M. (beide Endredaktion); Prof. Dr. Andreas Cahn LL.M.; Oliver Dreher LL.M.; Matthias Freiherr von Tiesenhausen; Dr. Christoph L. Gleske LL.M.; Dr. Norbert Haun; Dr. Cordula Heldt; Dr. Esther Jansen; Dr. Katja Kaulamo; Dr. Berthold Kusserow; Sebastian Maerker LL.M.; Dr. Andreas Meyer; Prof. Dr. Michael Schlitt; Dr. Hannes Schneider; Prof. Dr. H. Christoph Seibt LL.M.; Prof. Dr. Dr. Peter Sester; Prof. Dr. Stefan Simon; Prof. Dr. Hans-Gert Vogel; Dr. Philipp von Randow; Peter Waltz; Dr. Daniel M. Weiß LL.M.; Martin Wilhelmi. Der Arbeitskreis dankt Herrn Referendar Nikolaus Bunting für seine Mitarbeit.

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