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Montag, 10. August 2015

macht den Herren Dürr und Bläsi (und damit indirekt auch Görg) mal Beine mit einer Urkundsklage....die tragen nämlich vor keiner der Anleihegläubiger hätte ernsthaft die Zinsen eingefordert und schliessen daraus recht eigennützig.....damit sind die Zinsen nicht in einem Insolvenzantragsverfahren als Schulden zu sehen (das sie damit zum Eigenkapital (debt to equity) geworden sind behalten sie sich in einem weiteren Schrit vor) // näheres zu Urkundsklagen rolfjkoch@web.de





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