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Freitag, 28. August 2015

Formale Voraussetzungen für (erfolgreiche) Anfechtungsklagen....

Anleihestück vor (Bekanntmachung der kommenden Einladung ?) Einladung zur Gläubigerversammlung (dinglich) im Depot eingebucht

Teilnahme an GV und Abstimmung....empfehlenswerterweise naturalemente mit nein

Widerspruch zu Protokoll geben

Falls dem Widerspruch nicht abgeholfen wird innerhalt eines Monates (30 Tage ?) Klage einreichen......

wer ergänzendes dazu weiss....

0151 461 56 56 oder rolfjkoch@web.de

Ziel ist es eine kleine Handreichung für (erfolgreiche ?) Anfechtungsklagen gegen die "räuberischen" Bondschneidereien der Emittenten - die ja den Karren in den Dreck gefahren haben....und meinen sich auf Kosten der redlichen und gutgläubigen Anleiheinhabern zu sanieren (bereichern) an Hand zu geben

Es hat sich mittlerweile eine gutgeschmierte Restructurierungsindustrie bestehend aus Anwälten, gemensamen Vertretern, Wirtschaftsgutachtern etc herausgebildet....

Da müsen wir uns zusammentun und paroli bieten....

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