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Sonntag, 4. Oktober 2015

Nur mal so eine Überlegung....wenn die sittenwidrige und treuwidrige Ausplünderung der Ekotechnika durch Dürr und Bläse von Gerichten so bewertet werden....können wir Schadenserssatzansprüche (wohl sogar das positive Interesse) unabhängig von irgendwelchen Zustimmungen von OSA (Günther) geltend machen....lassts uns versuchen....

§ 826
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

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