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Donnerstag, 1. Oktober 2015

Die zeitlich strenge Sicht des OLG Karlsruhe im Freigabeverfahren das man bei Anfechtung der Beschlüsse in der 2. Gläubigerversammlung diese Anleihestücke bereits vor der Einladung zur 1. GV haben müsse....kann ich nicht teilen....

Da nun im Freigabeverfahren keine Rechtsmittel möglich sind kann man trotzdem diese Sicht auf einem "Umweg" in der Revision angreifen....

Es werden halt die Anfechtungsverfahren durchgeführt....zum OLG und dann Revision....entweder zugelassen oder als Nichtzulassungsbeschwerde...

we will see

Ich jedenfalls bin bereit das Verfahren zu unterstützen....

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