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Samstag, 3. Oktober 2015

Das rieht nach Rechtsfortbildung....Teilnahme an einer Gläubigervesammlung, Insolvenzantrag aus solchen Stücken, einklage solcher abgetreten-übertragener Stücke die gekündugt wurden, einklage von rückständigen Zinsen denn trotz Freigabebeschluss vom 30.9.15 muss erst noch der Skripturakt vollzogen werden....

was für ein Anfechtungsgrund wenn einem teilnahmewilligen "Inhaber" von abgetretenen Stücken auf grund mangelnder Sperrbescheinigung die Teilnahme an der Gläubigerversammlung verwehrt wird....

we will see

wir werden zur Rechtsfortbildung unseren Beitrag leisten....


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