Wer besorgt die Niederschrift der Gläubigerversammlung......muss da eigentlich das verlesene Gutachten Görg mit drin sein (die ominöse Insolvenzquotenvorhersage von nur 8.1 %) mit der die Versammlungsteilnehmer einer freiwilligen Enteignung in erheblicher Grössenordnung geneigt gemacht werden sollten.....
aus dem Frankfurter Kommentar zum SchVG 2009:
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