Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Samstag, 30. Mai 2015

Wer besorgt die Niederschrift der Gläubigerversammlung......muss da eigentlich das verlesene Gutachten Görg mit drin sein (die ominöse Insolvenzquotenvorhersage von nur 8.1 %) mit der die Versammlungsteilnehmer einer freiwilligen Enteignung in erheblicher Grössenordnung geneigt gemacht werden sollten.....

Wer besorgt die Niederschrift der Gläubigerversammlung......muss da eigentlich das verlesene Gutachten Görg mit drin sein (die ominöse Insolvenzquotenvorhersage von nur 8.1 %) mit der die Versammlungsteilnehmer einer freiwilligen Enteignung in erheblicher Grössenordnung geneigt gemacht werden sollten.....


aus dem Frankfurter Kommentar zum SchVG 2009:



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen