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Freitag, 8. Mai 2015

Im Zeitraum bis zu einem Monat nach Bekanntmachung der Beschlüsse ist nun die Erhebung von Anfechtungsklagen möglich. Aus Sicht der SdK kann noch nicht sicher eingeschätzt werden, ob es zu solchen Anfechtungsklagen kommen wird. Grund ist, dass verschiedentlich Widersprüche zu Protokoll des Notars gegeben wurden. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass letztlich auch Anfechtungsklagen folgen werden.

Beurteilung der SdK und weiterer Ablauf

Die SdK hatte sich gegen das vorgeschlagene Sanierungskonzept ausgesprochen. Dieses wurde nun beschlossen. Aus unserer Sicht bestehen somit zwar die oben beschriebenen Risiken. Andererseits besteht für die Anleihegläubiger nun auch das oben beschriebene Wertaufholungspotential. Im Zeitraum bis zu einem Monat nach Bekanntmachung der Beschlüsse ist nun die Erhebung von Anfechtungsklagen möglich. Aus Sicht der SdK kann noch nicht sicher eingeschätzt werden, ob es zu solchen Anfechtungsklagen kommen wird. Grund ist, dass verschiedentlich Widersprüche zu Protokoll des Notars gegeben wurden. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass letztlich auch Anfechtungsklagen folgen werden. Die SdK wird die weitere Entwicklung beobachten. Sollte es zu einer Umsetzung der Beschlüsse kommen, werden die Anleihegläubiger zu gegebener Zeit über ihre Depotbanken über das beschlossene Aktienerwerbsrecht informiert werden. Sie können dann pro Stück Anleihe zwischen dem Erwerb von 25,65 Aktien oder einer Aktienbarausgleich in Höhe von 81,82 Euro wählen. Hierüber werden wir Sie zu gegebener Zeit noch unterrichten. Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 gerne zur Verfügung. München, 8. Mai 2015 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Ekotechnika GmbH!

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