Beurteilung der SdK und weiterer Ablauf
Die SdK hatte sich gegen das vorgeschlagene Sanierungskonzept ausgesprochen.
Dieses wurde nun beschlossen. Aus unserer Sicht bestehen somit zwar die oben
beschriebenen Risiken. Andererseits besteht für die Anleihegläubiger nun auch das
oben beschriebene Wertaufholungspotential. Im Zeitraum bis zu einem Monat nach
Bekanntmachung der Beschlüsse ist nun die Erhebung von Anfechtungsklagen
möglich. Aus Sicht der SdK kann noch nicht sicher eingeschätzt werden, ob es zu
solchen Anfechtungsklagen kommen wird. Grund ist, dass verschiedentlich Widersprüche
zu Protokoll des Notars gegeben wurden. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend,
dass letztlich auch Anfechtungsklagen folgen werden.
Die SdK wird die weitere Entwicklung beobachten. Sollte es zu einer Umsetzung
der Beschlüsse kommen, werden die Anleihegläubiger zu gegebener Zeit über ihre
Depotbanken über das beschlossene Aktienerwerbsrecht informiert werden. Sie
können dann pro Stück Anleihe zwischen dem Erwerb von 25,65 Aktien oder einer
Aktienbarausgleich in Höhe von 81,82 Euro wählen. Hierüber werden wir Sie zu
gegebener Zeit noch unterrichten.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter info@sdk.org oder unter
089 / 2020846-0 gerne zur Verfügung.
München, 8. Mai 2015
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Ekotechnika GmbH!
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