Newsletter 5
Abstimmungsverhalten der SdK auf der Gläubigerversammlung der
Anleiheinhaber Ekotechnika GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über das geplante Abstimmungsverhalten der SdK auf der
am 6. Mai 2015 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber der
Ekotechnika GmbH informieren.
Sanierungskonzept nicht zustimmungsfähig
Die SdK wird auf der Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten wie folgt abstimmen:
TOP1: Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für
alle Anleihegläubiger der Ekotechnika-Anleihe
Zustimmung
Begründung: Die SdK geht davon aus, dass aufgrund der Ukraine-Krise und des
Verfalls des Ölpreises die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Russland sehr
herausfordernd sind. Daher ist es aus unserer Sicht nachvollziehbar, dass die
Ekotechnika GmbH einen hohen Sanierungsbedarf aufweist, und auch die
Gläubiger der Gesellschaft Zugeständnisse machen müssen, um die Fortführung der
Gesellschaft sicherzustellen. Da es für die Gesellschaft nicht möglich sein dürfte,
mit allen Gläubigern individuell über finanzielle Zugeständnisse zu verhandeln,
muss ein Ansprechpartner vorhanden sein, der im Namen der Anleihegläubiger
Gespräche über eventuelle Zugeständnisse führen kann. Hierzu sieht das Gesetz die
Position eines gemeinsamen Vertreters vor. Der von der Gesellschaft
vorgeschlagene Kandidat, die One Square Advisory Services GmbH, verfügt bereits
über umfangreiche Erfahrung als gemeinsamer Vertreter und ist aus Sicht der SdK
geeignet, dieses Mandat wahrzunehmen.
TOP2: Beschlussfassung über Forderungs- und Zinsverzicht gegen
Gewährung von Erwerbsrechten auf neue Aktien an der Gesellschaft
Ablehnung
Begründung: Die SdK sieht, wie oben dargestellt, den Sanierungsbedarf als
gegeben an. Das vorgelegte Sanierungskonzept ist jedoch auch Sicht der SdK als
nicht zustimmungsfähig zu bezeichnen. So sieht das Sanierungskonzept vor, dass
die Anleiheinhaber auf die ihnen zustehenden Zinsen und die Rückzahlung der
Anleihe verzichten sollen, und im Gegenzug dafür Aktien an der Ekotechnika AG
erhalten sollen. Würde das Sanierungskonzept scheitern, so wird erwartet, dass die
Anleihegläubiger eine Insolvenzquote in Höhe von rund 8% erhalten würden.
Die Anleiheinhaber haben aktuell Forderungen in Höhe von rund 66 Mio. Euro
(Nennwert der Anleihe plus ausstehende Zinsen) gegen die Ekotechnika GmbH.
Für diese Forderung in Höhe von 66 Mio. Euro würden die Anleihegläubiger im
Falle der Zustimmung zum Sanierungskonzept 1,539 Mio. Aktien an der
Ekotechnika AG erhalten. Gleichzeitig würden die Altgesellschafter 1,520 Mio.
Aktien zu einem Kaufpreis von 2,00 Euro je Aktie erwerben können, insgesamt also
3,14 Mio. Euro in die Ekotechnika investieren. Dadurch hätten die Altgesellschafter
mit den nach einem zuvor durchgeführten Kapitalschnitt noch vorhandenen Aktien
(81.000) eine Kapitalmehrheit bei der sanierten Gesellschaft.
Geht man von einer sicheren (!)Insolvenzquote in Höhe von 8% aus, und bewertet
man die Forderung der Anleiheinhaber in Höhe von 66 Mio. Euro, wäre die Anleihe
wohl aktuell rund 5,28 Mio. Euro wert, und somit würden die Anleiheinhaber 3,43
Euro je junger Aktie zahlen müssen, also 1,43 Euro mehr je Aktie als die
Altgesellschafter. Dies wäre aus unserer Sicht nicht angemessen. Aus unserer Sicht
ist nicht nachvollziehbar, warum die Altgesellschaft zu deutlich günstigeren
Konditionen in eine sanierte Ekotechnika AG investieren können, wie die Gläubiger
der Ekotechnika GmbH. Wir können auch nicht nachvollziehen, warum die
Altgesellschafter um jeden Preis weiter in der Gesellschaft verbleiben müssen. Das
operative Geschäft vor Ort in Russland wird nicht durch die Altgesellschafter,
sondern durch mehrere hundert Vertriebsmitarbeiter gemacht. Vielmehr dürfte aus
Sicht der SdK eine Sanierung der Ekotechnika GmbH vor allem den
Altgesellschaftern zu Gut kommen, da diese zum Teil Bürgschaften gegenüber
Gläubigern von Konzernunternehmen im dreistelligen Mio. Euro Bereich abgeben
haben. Sollten also in Folge einer eventuellen Insolvenz der Ekotechnika GmbH
Tochtergesellschaften der Ekotechnika GmbH ebenfalls Insolvenzantrag stellen
müssen, so würden auf Teile der Altgesellschafter eventuell hohe Forderungen im
Mio. Euro Bereich zukommen. Somit liegt es aus Sicht der SdK vor allem im
Interesse der Altgesellschaft, eine Insolvenz zu vermeiden.
Aus Sicht der SdK kommt zu diesem Umstand noch hinzu, dass das
Sanierungskonzept nicht vollends überzeugend wirkt. Für eine nachhaltige
Sanierung der Ekotechnika GmbH muss laut dem von der Gesellschaft vorgelegten
Sanierungsgutachten die Ukraine-Krise gelöst werden und sich die wirtschaftlichen
Umstände in Russland zunächst wieder bessern. Geschieht dies nicht, drohe die
Sanierung langfristig zu scheitern. Würde die Sanierung tatsächlich nicht gelingen,
würden die Anleiheinhaber, eine Zustimmung zu dem vorgelegten Sanierungsplan
vorausgesetzt, schlussendlich aus Sicht der SdK komplett leer ausgehen, da diese
dann als Eigentümer der Gesellschaft im Falle einer Insolvenz der Ekotechnika AG
erst nach voller Befriedigung aller dann vorhandenen Gläubiger der Gesellschaft
bedient werden würden.
Auch die für den Fall eines Scheiterns der Sanierung der Ekotechnika GmbH in den
Raum gestellte erwartete Insolvenzquote ist aus Sicht der SdK nicht
nachvollziehbar. Da alleine von einer Schwestergesellschaft, der Ekosem-Agrar
GmbH, ein ausstehendes Darlehen in Höhe von 8,1 Mio. Euro an die Ekotechnika
GmbH zurückfließen soll, und es auf Ebene der Ekotechnika GmbH keine weiteren
relevanten Verbindlichkeiten geben soll, erscheint die genannte erwartete
Insolvenzquote in Höhe von 8% doch sehr niedrig.
Insgesamt sehen wir in dem vorliegenden Sanierungskonzept also erhebliche
Risiken für die Anleiheinhaber und sehen die Chancen zwischen den
Altgesellschaftern und den Anleiheinhaber als nicht fair verteilt an. Somit werden
wir die einzelnen Punkte unter Tagesordnungspunkt 2 ablehnen.
TOP3: Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche, den
vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten und die Änderungen der
Anleihebedingungen.
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird einer Stundung der zum 10. Mai 2015 fälligen
Zinszahlung bis zum 31.12.2015 und dem Ausschluss von Kündigungsrechten
zustimmen. Dadurch wird aus Sicht der SdK ein weiteres Zeitfenster geöffnet, um
ein zustimmungsfähiges Sanierungskonzept erarbeiten zu können. Würde man der
Stundung der Zinsen nicht zustimmen, so würde die Gesellschaft aus Sicht der SdK
die Geschäftsführung der Gesellschaft nach der Versammlung der
Anleihegläubiger einen Insolvenzantrag stellen müssen. Durch den Ausschluss der
Kündigungsrechten kann sichergestellt werden, dass nicht einzelne
Anleihegläubiger durch Kündigung der Anleihen besser gestellt werden können.
TOP4: Beschlussfassung über die Ermächtigung und die Bevollmächtigung des
gemeinsamen Vertreters, die Stundung der Zinsansprüche und den
vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zu erklären und der
Änderung der Anleihebedingungen zuzustimmen.
Zustimmung
Begründung: Dies ist ein rein technisch notwendiger Beschluss, um die Beschlüsse
unter TOP3 umsetzen zu können.
TOP5: Zustimmung der Emittentin
Keine Abstimmung der Anleihegläubiger erforderlich.
Sollten Sie mit dem Abstimmungsverhalten der SdK nicht einverstanden sein, so
können Sie uns bis Dienstag, 5. Mai 2015, 16:00 Uhr, per E-Mail an info@sdk.org
eine Weisung mit einem abweichenden Abstimmungsverhalten mitteilen. Bitte
beachten Sie, dass wir nicht ausschließen können, dass im Falle einer Ablehnung
von einzelnen Tagesordnungspunkten der Gläubigerversammlung, die
Geschäftsführung Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen wird.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter info@sdk.org oder
unter 089 / 2020846-0 gerne zur Verfügung.
München, 4. Mai 2015
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Ekotechnika GmbH!
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