Lieber Rolf
was dieser Honey schreibt ist nicht zutreffend.
Es kann nicht um die Nominale der Anleihe gehen, das ist Fremdkapital, sondern um den Erhalt des Reinvermögens (Eigenkapital) der Zielgesellschaftsform.
Das Problem dürfte sein, dass die überschuldete GmbH nicht als AG eingetragen wird.
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