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Montag, 5. Oktober 2015

Hier hat das OLG Karlsruhe in seinem "Stuhl"Urteil etwas geschlampert.....nur ein Anfechtungskläger hat gegen die 2. Anleihegläubigerversammlung Anfechtungsklage erhoben....der andere war aktienrechtlich unterwegs....nur der guten Ordnung halber....


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