Da die Beschlüsse der Gläubigerversammlung erst mit dem Skripturakt wirksam werden kann man jetzt die Anleihe wg versäumter Zinszahlung kündigen.....
Der Zinsaufschub/Aussetzung ist erst wirksam nach Skripturakt.....
Für einen eventuellen Ausschluss des Kündigungsrechtes gilt gleiches....
Es gibt Anfechtungen/Widersprüche zu Protokoll und die Anmeldung zum Skripturakt ist erst möglich nach Abarbeitung dieser Punkte....
es ist also ein grosses Zeitfenster für Kündigungen eröffnet....
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