Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Freitag, 26. Juni 2015

Ich denke schon das der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vorliegt....da die Beschlüsse der Gläubigerversammlung wg Anfechtungsklagen noch nicht vollzogen werden können ist die um über 30 Tage verspätete Zinszahlung das schreiende Beispiel für diese Zahlungsunfähigkeit....


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen