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Freitag, 5. Februar 2016

nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber....sic

Ekosem-Agrar: Brief der Geschäftsführung zur Prolongation

Sehr geehrte Anleihegläubiger,
am 13. Januar 2016 haben wir bekannt gegeben, dass wir eine Verlängerung der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2017 sowie 2012/2018 um jeweils vier Jahre planen. Um dies zu beschließen, findet Mitte Februar eine Gläubigerabstimmung (ohne Versammlung) statt, in der Sie als Anleihe-Inhaber aufgerufen sind, über unser Vorhaben zu entscheiden. Um Ihnen eine möglichst umfassende Informationsgrundlage zu liefern, möchten wir Ihnen die Hintergründe für diesen Schritt und das Abstimmungsverfahren näher erläutern.
Werfen wir einen kurzen Blick zurück: Im März 2012 haben wir unsere erste Anleihe am deutschen Kapitalmarkt begeben. Damals gehörten wir mit etwa 10.000 Milchkühen noch zu den mittelgroßen Playern im europäischen Milchmarkt. Seitdem haben wir unsere Eigentumsflächen verdoppelt, unsere Milchkuhherde auf 25.000 Tiere ausgebaut und die jährliche Milchleistung auf 180.000 Tonnen verdreifacht. Heute sind wir die Nr. 1 in Europa – und das trotz Sanktionen und Wirtschaftskrise in unserem Absatzmarkt Russland sowie weltweit extrem niedriger Preise auf dem Milchmarkt.
Dennoch sind wir bei Aufbau und Auslastung unserer Milchviehanlagen noch nicht da, wo wir Ende 2015 ursprünglich stehen wollten. Dies liegt vor allem an den erschwerten Finanzierungsbedingungen in Russland u.a. infolge der westlichen Finanzsanktionen. Auch das für 2015 avisierte Ziel eines Börsengangs mussten wir aufgrund des Kapitalmarktumfelds verschieben. Vor diesem Hintergrund haben wir uns für eine Prolongation der Anleihen um jeweils vier Jahre entschieden, um unser Investitionsprogramm zu vollenden und ab 2017 sukzessive die freien Mittel zu generieren, die eine Rückzahlung der Anleihen in 2021 bzw. 2022 und eine zwischenzeitliche Reduzierung der Verbindlichkeiten ermöglichen.
Nach der Ankündigung der Verlängerung sind die Börsenkurse der beiden Anleihen zunächst gefallen. Wir haben damit gerechnet, dass es mehr als nur Lippenbekenntnisse braucht, um unsere Anleger zu überzeugen. Deshalb haben wir im Vorfeld die internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC beauftragt, unsere Zielsetzung in einem Gutachten zu überprüfen. Das Ergebnis des Gutachtens zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg und unsere Ziele keine leeren Versprechungen sind. Wir empfehlen jedem Anleger, den Bericht über unsere Website unter PwC-Gutachtenoder über anleihe@ekosem-agrar.de anzufordern.
Die Abstimmung über die Verlängerung erfolgt aufgrund der üblichen Regelungen in den Anleihebedingungen in Form einer Abstimmung ohne Versammlung von Dienstag, 16. Februar 2016 (0:00 Uhr MEZ) bis Freitag, 19. Februar 2016 (8:00 Uhr MEZ). Nur innerhalb dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit an der Abstimmung teilzunehmen; das bedeutet, dass sowohl früher als auch später beim Notar eingehende Stimmbögen ungültig sind. Füllen Sie zur Teilnahme bitte das Stimmabgabeformular aus und legen den von Ihrer Bank bescheinigten Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk bei und übersenden beide Dokumente innerhalb des Abstimmungszeitraums an den beauftragten Notar. Die entsprechenden Musterformulare finden Sie auf unserer Website unter Dokumente“. Die Stimmabgabe ist per Mail, Fax oder Post möglich. Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den Informationen zum Abstimmungsverfahren.
Abgesehen von den Anleihe-Laufzeiten, die jeweils um vier Jahre verlängert werden sollen, werden lediglich einige kleinere Änderungen in den Anleihebedingungen zur Abstimmung gestellt, die eine Erleichterung für Sie, als Investoren, darstellen sollen. Eine Änderung der Zinskonditionen ist nicht geplant. Die Zinssätze 8,75 % p.a. (ESA-Anleihe 2012/2017) und 8,5 % p.a. (ESA-Anleihe 2012/2018) bleiben bestehen.
Die Prolongation der Anleihen ist ein wichtiger Schritt, um in dem aktuell schwierigen Umfeld weiterhin stabil agieren zu können. Erfahrungsgemäß nehmen an solchen Abstimmungen und auch an Gläubigerversammlungen nur relativ wenige Anleihegläubiger teil, was dazu führt, dass das erforderliche Quorum für die Abstimmung häufig nicht erreicht wird und diese damit nicht gültig ist. Daher bitten wir Sie, unbedingt an der Abstimmung zwischen dem 16. Februar und 19. Februar 2016 und an einer möglichen, späteren Gläubigerversammlung in Walldorf teilzunehmen. Im Übrigen besteht auch für die Gläubigerversammlung die Möglichkeit, sich durch Vollmachtserteilung vertreten zu lassen. Für Ihre Fragen stehen wir und unser Team Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Stefan Dürr und Wolfgang Bläsi

Kontakt
Irina Schwachhofer // Ekosem-Agrar GmbH // Johann-Jakob-Astor-Str. 49 // 69190 Walldorf // T: +49 (0) 6227 3585 919 // E: irina.schwachhofer@ekosem-agrar.de //www.ekosem-agrar.de
Presse / Investor Relations
Fabian Kirchmann // IR.on AG // T: +49 (0) 221 9140 970 // E: presse@ekosem-agrar.de

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