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Montag, 16. März 2015

vierte Möglichkeit: Anleihen kündigen.....hoffen das der Swap durchgeht....und dann die volle Summe einklagen.....

vierte Möglichkeit: Anleihen kündigen.....hoffen das der Swap durchgeht....und dann die volle Summe einklagen.....

MittelstandsanleihenEkotechnika-Gläubiger in der Bredouille

Die Ekotechnika GmbH bittet ihre Anleihengläubiger, ihre Schuldverschreibungen in Aktien zu tauschen.

© VISUAL SERVICES-R2VergrößernLandmaschinen von John Deere: Handelsobjekt von Ekotechnika
In zwei Wochen sollen die Anleihegläubiger der Ekotechnika, der deutschen Holding des russischen Landmaschinenhändlers Ekoniva-Technika über die Zukunft des Unternehmens abstimmen. Anlass ist die Schieflage, in die Ekotechnika durch die Folgen des Konflikts in der Ukraine geraten ist. Nun sollen die Anleihegläubiger nach dem Willen des Unternehmens ihre Anleihen in Aktien eintauschen.
Die meisten Privatanleger stehen vor einer schier unlösbaren Aufgabe. Wie sollen sie wissen, was zu tun ist? Indes wissen auch Profis häufig nur unwesentlich mehr. Vor allem aber sind sie gefangen zwischen Skylla und Charybdis – dem Meeresungeheuer, das sie aufzufressen und dem Strudel der sie in die Tiefe zu ziehen droht. Im Grunde stehen ihnen drei Optionen offen.

Ablehnen

Erstens können sie gegen das Ansinnen der Ekotechnika stimmen. Entscheidet sich die Mehrheit der Gläubiger dafür, ist womöglich ein Insolvenzantrag die Folge. In diesem Fall kommt es auf die Substanz der Ekotechnika an, wie viel für die Anleihegläubiger bleibt. Angesichts der vorhandenen Überschuldung könnte bei einer Abwicklung oder einem Verkauf der Erlös nicht allzu hoch ausfallen. Hinzu kommen rechtliche Unsicherheiten, da die operativen Geschäfte ja in Russland stattfinden.

Umtauschen

Zweitens können die Gläubiger dem Ansinnen zustimmen und ihre Anleihen in Aktien eintauschen. In diesem Fall beruht die Hoffnung darauf, dass sich das gespannte Verhältnis zwischen Russland und anderen Ländern möglichst bald normalisiert, sich die russische Wirtschaft stabilisiert, der Rubel aufwertet und Ekotechnika in diesem Umfeld und dank der Sanierungsmaßnahmen wieder Tritt fasst.
Dann könnte der Aktienkurs steigen und das so erworbene Eigenkapital (die Aktien) an Ekotechnika an Wert gewinnen. Das dürfte allerdings eine ganze Zeit in Anspruch nehmen, da eine Entspannung im Ukraine-Konflikt derzeit nicht abzusehen ist. Zudem käme die Ekotechnika-Aktie zu einer Zeit an die Börse, in der sich das Unternehmen in Sanierung befindet. Das wird sich nicht positiv auf den Kurs auswirken. Hinzu kommt, dass es sich um einen kleinen Freiverkehrswert handelt, der ohnehin wenig Interesse auf sich zieht. Eine Garantie auf einen steigenden Aktienkurs gibt es ebenso wenig wie darauf, dass das Ganze überhaupt gelingt.

Aussteigen

Drittens könnten die Gläubiger dem Ansinnen zustimmen, ihre Anleihen aber nicht in Aktien eintauschen. In diesem Fall würden ihre Bezugsrechte auf die Aktien verkauft und sie erhielten den Gegenwert. In der derzeitigen Situation könnte das Käuferinteresse an Bezugsrechten aber eher gering sein. Das wird deren Preis drücken. Zudem wird der Aktie auch nach den Kapitalmaßnahmen wohl nur ein geringer Buchwert gegenüber stehen.
Die größte Hoffnungen ruhen auf dem zweiten Fall. Allerdings kann es schlimmstenfalls auch so ausgehen, dass Anleihengläubiger ihr Leiden nur verlängern und am Ende auch noch vollständig leer ausgehen. Denn da das Fremdkapital (Anleihe) in Eigenkapital (Aktien) getauscht wird, rutschen die Anleihengläubiger als Aktionäre in ihrem Rang im Insolvenzfall ganz nach hinten. Im dritten Fall wäre immerhin noch mit einem Rückfluss zu rechnen, im ersten Fall weiß man es nicht.
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Die Rating-Agentur Creditreform hat die Bonitätsnote am Freitag jedenfalls von „CC“ auf „C“ weiter gesenkt. Grund sind die Pläne zur Restrukturierung. Da sowohl der geplante Umtausch als auch ein ansonsten wahrscheinlicher Insolvenzantrag einen Ausfall darstellen würden, sei das Unternehmen in sehr hohem Maße ausfallgefährdet, heißt es zur Begründung.
Folgt man den Erfahrungen mit der bisherigen Restrukturierung von Mittelstandsanleihen, so ist es wahrscheinlich, dass bei der Abstimmung ohne Versammlung nicht die erforderliche Mindestteilnahme erreicht wird. Anfang Mai soll dann eine Präsenzversammlung folgen. Auf dieser wird ein deutlich niedrigeres Quorum benötigt. Folgt dies dem bisherigen Muster, dürfte dann der Umtausch, womöglich mit kleineren Abstrichen, beschlossen werden.

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