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Mittwoch, 15. Juli 2015

Einkommen-/Umsatzsteuer | "Räuberischer Aktionär" erzielt steuerpflichtige sonstige Einkünfte (FG)

Einkommen-/Umsatzsteuer | "Räuberischer Aktionär" erzielt steuerpflichtige sonstige Einkünfte (FG)

15.07.2015 / 17:00 Uhr

Einkommen-/Umsatzsteuer | "Räuberischer Aktionär" erzielt steuerpflichtige sonstige Einkünfte (FG)

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Die Zahlung einer Aktiengesellschaft (AG) an einen Kleinstaktionär für dessen Rücknahme einer Klage gegen eine Unternehmensentscheidung unterliegt beim Empfänger der Einkommensteuer und bei Wiederholungsabsicht auch der Umsatzsteuer (FG Köln, Urteil v. 11.6.2015 -13 K 3023/13).

Hintergrund: 
Unter einem Räuberischen Aktionär versteht man einen Aktionär, der aktienrechtliche Anfechtungsklagen anstrengt und dadurch die Unternehmenspolitik einer Aktiengesellschaft erheblich stört, um anschließend die Klage gegen eine erhebliche finanzielle Abfindung zurückzunehmen.

Sachverhalt: Der Kläger ließ sich im Streitjahr von 3 Aktiengesellschaften, an denen er mit einer, zwei bzw. 100 Aktien beteiligt war, für die Rücknahme von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen fünfstellige Beträge zahlen. Die Zahlungen erfolgten teils direkt an ihn und teils über die Teilung und Durchreichung von Rechtsanwaltsgebühren, deren Höhe in einem gerichtlichen Vergleich mit der AG festgelegt wurden. In dem Klageverfahren wendete sich der Kläger gegen die ertragsteuerliche Behandlung der Einnahmen als sonstige Einkünfte sowie deren Einordnung als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistungen durch das Finanzamt.

Hierzu führte das Finanzgericht weiter aus:
  • Der Annahme von steuerfreiem Schadensersatz steht bereits der Umstand entgegen, dass der minimale Aktienbestand mit einem Marktwert zwischen 10 € und 500 € nicht zu einem fünfstelligen Schadensersatz führen kann.
  • Zum anderen lassen die vertraglichen Vereinbarungen nicht erkennen, dass hierdurch ein dem Kläger entstandener Wertverlust ausgeglichen werden sollte. Vielmehr beruhen die Zahlung auf der "erheblichen Lästigkeit der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, die die dringend notwendigen Umstrukturierungen der betroffenen Gesellschaften verzögerten".
  • Der Kläger handelt auch insoweit als Unternehmer, da er sich den Verzicht auf Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen seit Jahren bezahlen lässt und folglich mit Wiederholungsabsicht handelt.
Quelle: FG Klön online

Hinweis: Der Senat sieht sich mit seiner Wertung in Übereinstimmung mit dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil  v. 24.11.2010 - 7 K 2182/06 B), das in einem vergleichbaren Fall mit einem sogenannten räuberischen Aktionär ebenfalls von umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen bei Verzicht auf die weitere Geltendmachung von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen ausgegangen ist. Den Text der Entscheidung des Finanzgerichts Köln finden Sie auf dessen Internetseiten. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
 

über die heutige Verhandlung in Sachen EMB . / . 3W Power darf ich wie folgt berichten:

über die heutige Verhandlung in Sachen EMB . / . 3W Power darf ich wie folgt berichten:

Sehr geehrter Herr Koch,

über die heutige Verhandlung in Sachen EMB . / . 3W Power darf ich wie folgt berichten:
Die Richterin ist uns in allen Punkten gefolgt (insbesondere Zuständigkeit, Aktivlegitimation, formelle Erfordernisse der Kündigung). Einzig beim Kündigungsgrund hat die Richterin noch Zweifel. Sie hält als einzigen Kündigungsgrund die allgemeine Schuldenregelung für möglich, weiß aber noch nicht, ob sie dem OLG FFM folgen will. Verkündungstermin ist der 02.09.2015.
Anbei erhalten Sie das Schreiben, das mir die Deutsche Bank gestern zugefaxt hat. Zuvor rief ein Herr Böhm von Kundenservice an und teilte auf mein Schreiben vom 10.07.2015 mit, dass ich das Schreiben vom 21.10.2014 wohl nicht erhalten habe. Dieses habe ich tatsächlich erst gestern erhalten. Ob hier ein Fehler auf dem Postweg passiert ist oder ob die Deutsche Bank hier trickst, bleibt offen. Die Richterin heute hat sich jedenfalls der Meinung angeschlossen, dass das Verlangen der Unterlagen eine unwirksame Prozessvereinbarung sei.
Sollten noch Fragen sein, sprechen Sie mich bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

Samstag, 4. Juli 2015

Im Zusammenhang mit den Staatsschuldenkrisen in Argentininien und auch Griechenland wird immer wieder auf Bundesverfassungsgericht vom 8.5.2007 2 BvM 1-5/03 Vorlageverfahren bezug genommen.....diese Vorlageverfahren basieren auf von mir selbst verfassten und eingereichten Klagen vs Argentinien aus den Jahren 2003 und 2006.....

Im Zusammenhang mit den Staatsschuldenkrisen in Argentininien und auch Griechenland wird immer wieder auf Bundesverfassungsgericht vom 8.5.2007 2 BvM 1-5/03 Vorlageverfahren bezug genommen.....diese Vorlageverfahren basieren auf von mir selbst verfassten und eingereichten Klagen vs Argentinien aus den Jahren 2003 und 2006.....






Restrukturierung: Ekotechnika wandelt mit Görg Anleihe in Aktien um....na mal nicht so voreilig.....noch sind die Anfechtungen nicht überwunden und ein Insolvenzantrag ist auch noch hängig....

12.05.2015

Restrukturierung: Ekotechnika wandelt mit Görg Anleihe in Aktien um

Die 2013 ausgegebene Ekotechnika-Schuldverschreibung mit einem Volumen von 60 Millionen Euro soll vollständig in Ekotechnika-Aktien eingetauscht werden. Auf einer Versammlung der Anleihegläubiger gab es eine große Mehrheit für den geplanten Debt-Equity-Swap, der in mehreren Schritten ablaufen wird.
Christian Becker
Christian Becker
Die erste Abstimmung über die Restrukturierungspläne Anfang April hatte nicht das erforderliche Quorum erreicht. Im zweiten Anlauf wurde nun nicht nur das Restruktuierungskonzept angenommen, sondern mit One Square Advisory auch ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger bestellt.
Die in Walldorf ansässige Ekotechnika handelt mit Geräten für die Landwirtschaft und ist über ihre Tochtergesellschaft der größte Landtechnikhändler in Russland. Vor allem dieser Zweig leidet unter den wirtschaftlichen Folgen der Ukraine-Krise beziehungsweise der Russland-Sanktionen.
Berater Ekotechnika
Görg (München): Dr. Christian Becker (Federführung), Dr. Christian Schröder (beide Gesellschafts-/Kapitalmarktrecht), Dr. Michael Nienerza (Insolvenzrecht), Dr. Wolfram Lohse (Restrukturierung, Hamburg); Associates: Dr. Daniel Ruber (Assoziierter Partner), Lutz Pospiech, Dr. Christian Lindner (alle Gesellschafts-/Kapitalmarktrecht), Dr. Robert Brahmstaedt (Restrukturierung; Hamburg)
Notariat Gläubigerabstimmung/-versammlung
Kaye Scholer (Frankfurt): Dr. Annette Bödeker
Hintergrund: Krisenbedingte Probleme mit Mittelstandsanleihen treten seit 2014 häufig auf und münden für die Emittenten nicht selten in einem Insolvenzverfahren. Das Ekotechnika-Mandat beschäftigt Görg seit rund drei Monaten. Zum Einsatz kommt im Wesentlichen der Münchner Teil des bewährten Teams, das 2013/14 die aufwendige und vielbeachtete Restrukturierung von Solarworld bewältigte. Auch bei dem später insolventen Fahrradhersteller Mifa war Görg mit dem Plan zur Anleihenrestrukturierung befasst. Der Hamburger Partner Lohse steuerte weitere insolvenzrechtliche Expertise bei. Das für den Sanierungsprozess entscheidende IDW S6-Gutachten erstellte der Business-Recovery-Zweig von PricewaterhouseCoopers.
Annette Bödeker
Annette Bödeker
Zur Versammlung Anfang Mai hatten mehrere Anwälte Gegenanträge gestellt beziehungsweise sich als Kandidaten für das Amt des gemeinsamen Vertreters ins Gespräch gebracht. So trat unter anderem Christian Glöckner von G&P Gloeckner Fuhrmann Nentwich auf, der sich zuletzt intensiv in den Insolvenzverfahren rund um die Infinus/Future Business-Gruppe engagiert hatte. Glöckner ist außerdem zur Zeit Mitglied des Gläubigerausschusses der Neschen AG, die im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens saniert werden soll.
Annette Bödeker, die hier als Notarin die Gläubiger-Versammlung leitete, führt seit Sommer 2012 die deutsche Corporate-Praxis von Kaye Scholer. (Markus Lembeck)